Therapiebegleithunde-Ausbildung
Was ist ein Therapiebegleithund
Im Gegensatz zum Assistenzhund, der stets bei einem Menschen mit Behinderung lebt und diesen in seinem Alltag unterstützt, begleitet der Therapiebegleithund seinen Halter/seine Halterin bei Tiergestützten Interventionen im Rahmen von pädagogischen, psychologischen und sozialintegrativen Angeboten für Menschen aller Altersgruppen mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten, wie auch bei gesundheitsfördernden, präventiven und rehabilitativen Maßnahmen. Die Definition des Therapiebegleithundes gemäß § 39a BBG lautet wie folgt: „Der Therapiehund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die therapeutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil des therapeutischen Konzepts.“
Anerkennung eines Hundes als Therapiebegleithund
Damit ein Hund als Therapiebegleithund anerkannt wird, muss er die durch die Prüf- und Koordinierungsstelle des Messerli Forschungsinstituts durchgeführte Beurteilung positiv absolvieren. Die spezifischen Voraussetzungen wie auch alle wichtigen Informationen und Inhalte dieser Beurteilung sind in der Prüfungsordnung für die Beurteilung von Therapiebegleithundeteams durch das Messerli Forschungsinstitut, Veterinärmedizinische Universität Wien nachzulesen. Diese Beurteilung muss zur Aufrechterhaltung der Anerkennung jährlich wiederholt werden. Die Anmeldung zu dieser Beurteilung und deren Organisation erfolgt in der Regel durch den Ausbildungsverein bzw. die Ausbildungsstätte, in welchem bzw. welcher die Ausbildung des Therapiebegleithundes absolviert wurde.